Opposition aufgelaufen
In Venezuela wurde der Entscheid, dass die angezweifelten Unterschriften gegen Präsident Chávez gültig seien, annulliert. Nun müssen sie korrigiert werden. Ein Schlag für die Opposition.
Die für Verfassungsfragen zuständige Kammer des Obersten Gerichtshofs annullierte die Entscheidung der für Wahlangelegenheiten zuständigen Kammer desselben Gerichts. Kurz zuvor hatte diese den Nationalen Wahlrat (CNE) angewiesen, die angezweifelten Unterschriften für ein Referendum gegen Präsident Hugo Chávez als gültig zu akzeptieren. Die verwirrenden Verhältnisse wurden von der mehrheitlich oppositionell besetzten Kammer für Wahlangelegenheiten provoziert. Sie traf ihre Entscheidung zu Gunsten der umstrittenen Unterschriften, obwohl der Oberste Gerichtshof ihr untersagt hatte, dazu zu entscheiden, da es sich nicht um eine Wahl handle.
Die Strategie der Opposition hat zum Ziel, durch unterschiedliche Manöver Widersprüche, Verwirrung und Zweifel über die Kompetenz staatlicher Institutionen zu erzeugen und so die Regierung Chávez zu diskreditieren. Nun müssen also etwa 870 000 Unterschriften einem Korrekturprozess unterzogen werden. Sollten bei der Korrektur knapp 600 000 Unterschriften als echt bestätigt werden, wären damit die notwendigen 2,45 Millionen Unterschriften beisammen und es kommt zu einem Referendum gegen den Präsidenten.
Im Laufe letzter Woche erfolgten auch die Eintragungen der KandidatInnen für die Regional- und Kommunalwahlen im August. Die Parteien, die den bolivarianischen Prozess unterstützten, einigten sich auf gemeinsame KandidatInnen. Bei den letzten Wahlen konnte die Opposition zahlreiche ihrer KandidatInnen durchsetzen, da die Chávez-UnterstützerInnen teilweise mit getrennten Listen antraten.